Medizinlexikon
Privatklinik
Krankenhaus mit einem privaten Träger, in Form einer GmbH, Aktiengesellschaft oder Stiftung. Die Krankenkasse trägt die Kosten nur, wenn sie mit dem Krankenhausträger einen Behandlungsvertrag ausgehandelt hat.
Krankenhaus mit einem privaten Träger, in Form einer GmbH, Aktiengesellschaft oder Stiftung. Die Krankenkasse trägt die Kosten nur, wenn sie mit dem Krankenhausträger einen Behandlungsvertrag ausgehandelt hat.