Medizinlexikon

Privatpatient

Bei einer privaten Krankenversicherung versicherter Patient. Da Arzt, Krankenhaus und Apotheke keine vertraglichen Beziehungen zu der privaten Krankenversicherung haben, zahlt der Privatpatient zunächst alle Rechnungen und Rezepte selbst und reicht sie erst im Nachhinein bei der Kasse ein.