Medizinlexikon
Schuldfähigkeit
Fähigkeit, ein begangenes Verbrechen als unrecht zu empfinden. Die Verurteilung eines Verbrechers setzt seine Schuldfähigkeit voraus. Kindern unter 14 Jahren gelten als nicht schuldfähig. Auch psychisch Kranken, Dementen sowie Personen unter Drogeneinfluss oder mit Hirnleistungsstörungen können Gutachter die Schuldfähigkeit vollständig oder bis zu einem gewissen Grad absprechen. Infolgedessen setzt der Richter ein milderes Strafmaß an oder verzichtet vollständig auf die Bestrafung und ordnet stattdessen eine Behandlung an.