Medizinlexikon

Schwerbehinderte

Person, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Grad der Behinderung aus körperlichen, geistigen oder seelischen Gründen 50 % übersteigt. Das Schwerbehindertengesetz soll die Wiedereingliederung ins Berufsleben sichern und der Diskriminierung entgegenwirken.