Steißlage

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Vor der Geburt überprüft die Ärzt*in die Lage des Kindes mit dem Ultraschall.

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Steißlage (Beckenendlage, BEL): Während der Schwangerschaft liegt das Kind normalerweise mit dem Kopf nach oben in der Gebärmutter. Bis zur 32. Schwangerschaftswoche haben sich schon 80 % der Kinder mit dem Kopf nach unten „eingestellt“, wie die Geburtshelfer*innen sagen, und bis zum Geburtstermin weitere 15 % – aber eben nicht alle: Etwa 4 % der Geburten erfolgen in Steißlage, d. h. das Kind kommt mit dem Kopf nach oben und dem Steiß nach unten zur Welt (Steißgeburt). Bei Frühgeburten kommt diese Lage mit 10–15 % entsprechend häufiger vor.

Die Geburt bei Steißlage ist aus mehreren Gründen risikoreicher als Geburten, bei denen der Schädel vorangeht:

  • Der Steiß dichtet den Geburtskanal nach unten nicht so gut ab wie der größere Kopf, das heißt die Nabelschnur kann am Steiß vorbeirutschen und zum Nabelschnurvorfall führen.
  • Die Arme können sich im Geburtskanal „verhaken“ und unter Umständen nur mit Zug gelöst werden – beides kann zur Schädigung der Armnerven führen.
  • Der Steiß des Kindes hat einen geringeren Umfang als der Kopf und dehnt den Geburtskanal deshalb nicht genügend – die Geburt des Kopfes wird dadurch erschwert.
  • Wird erst der Nabel und danach der Kopf geboren, wird die Nabelschnur zwangsläufig abgedrückt und der Säugling erhält keinen Sauerstoff. Diese Zeit ist die kritischste während einer Steißgeburt: Wird der Kopf nicht innerhalb von 3–5 Minuten geboren, erstickt das Kind oder kann eine schwere Schädigung erleiden.

Wegen dieser Risiken versucht die Geburtshelfer*in, entweder das Kind ab der 37. Schwangerschaftswoche vor der Geburt aus der Steißlage in eine Schädellage zu drehen (äußere Wendung). Gelingt dies nicht, kann die Frau das Kind trotzdem natürlich entbinden. Allerdings haben nicht alle Kliniken Erfahrung bei Geburten aus der Beckenendlage. Deshalb lohnt es sich, vor der Geburt das Gespräch mit der Klinik zu suchen. Als Alternativen zur äußeren Wendung werden die Indische Brücke (Lagerungsübung), Moxibustion (Wärmebehandlung der Akupunkturpunkte), Akupunktur und die Zilgrei-Methode (Atemtechnik) angeboten. Ihre Wirksamkeit ist aber umstritten.

Es gibt aber auch Umstände, unter denen sich ein Kaiserschnitt nicht vermeiden lässt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • ein Missverhältnis zwischen Größe des Kopfs und Geburtskanal besteht.
  • eine Fehlbildungen des Kindes oder besondere mütterliche Risiken bestehen.
  • das Kind mehr als 3 500 g wiegt.
  • das Kind den Kopf nicht überstreckt und beide Füße nicht gerade nach unten liegen (reine Fußlage).

Autor*innen

Dr. med. Katja Flieger, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). | zuletzt geändert am um 10:56 Uhr


Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist nach wissenschaftlichen Standards verfasst und von Mediziner*innen geprüft worden. Die in diesem Artikel kommunizierten Informationen können auf keinen Fall die professionelle Beratung in Ihrer Apotheke ersetzen. Der Inhalt kann und darf nicht verwendet werden, um selbständig Diagnosen zu stellen oder mit einer Therapie zu beginnen.