Unsere Geruchswahrnehmung unterscheidet bis zu 10 000 Gerüche. Beim Atmen gelangen Duftmoleküle in die obere Nasenhöhle zur Riechschleimhaut. Diese enthält drei Millionen Riechzellen, die auf bestimmte Duftmoleküle spezialisiert sind. Wenn die Duftmoleküle dort andocken, lösen sie einen Impuls aus, der ins Gehirn weitergeleitet wird, zunächst in die Riechkolben oberhalb der Nasenwurzel, dann weiter in das Riechhirn (Riechzentrum). Jede Veränderung in diesem Ablauf kann zu einer Riechstörung führen. Als Ursache kommen Hirnerkrankungen infrage, aber auch Nasenerkrankungen, die den Luftstrom behindern oder die Riechschleimhaut schädigen. Im Alter lässt der Geruchssinn häufig nach.
Von einer Riechstörung abzugrenzen ist ein Unterentwickelter oder fehlender Geruchssinn (Hyposmie, Anosmie). Dabei handelt es sich um eine angeborene Fehlbildung bzw. Fehlen des Riechkolbens; oft verbunden mit gestörter Geschlechtsentwicklung, dann als Kallmann-Syndrom bezeichnet. Zum Nachweis einer Riechstörung dient dem Arzt die Riechprüfung (Olfaktometrie) mit klassischen Geruchs- und Reizstoffen, z. B. Schwefelwasserstoff, Essig, Pfefferminze, Rosenduft und Vanille.
Beschwerdebilder, ihre Ursachen, Maßnahmen und Selbsthilfe
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Angeborener, teilweiser oder vollständiger Verlust oder Nichtvorhandensein des Riechvermögens
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Kurzfristige Verschlechterung des Riechvermögens; rinnende oder verstopfe Nase; oft Verbesserung nach Naseputzen
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Längerfristige Verschlechterung des Riechvermögens bei verstopfter oder rinnender Nase
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Plötzliche, bleibende Verschlechterung des Riechvermögens; bei Vergiftung meist weitere Beschwerden wie Übelkeit, Schwindel, Speichelfluss, Sehstörungen
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Allmähliche (evtl. auch schubweise) Verschlechterung des Riechvermögens
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Ungewöhnliche Geruchswahrnehmungen
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Angeborener, teilweiser oder vollständiger Verlust oder Nichtvorhandensein des Riechvermögens
Ursachen:
- Angeborene Fehlbildung des Riechkolbens im Gehirn
- Schädigung des Trigeminusnervs
- Schwere Schädelverletzung oder Gehirntumor
- Angeborene Nasenscheidewandverbiegung
Maßnahme:
- In den nächsten Wochen zum HNO-Arzt
Kurzfristige Verschlechterung des Riechvermögens; rinnende oder verstopfe Nase; oft Verbesserung nach Naseputzen
Ursachen:
Selbsthilfe:
- Inhalationen, schleimhautabschwellende Nasentropfen (maximal 5 Tage), salzhaltige Nasensprays
Längerfristige Verschlechterung des Riechvermögens bei verstopfter oder rinnender Nase
Ursachen:
- Chronischer Schnupfen, allergischer Schnupfen, vasomotorischer Schnupfen
- Chronische Nasennebenhöhlenentzündung
- Gut- und bösartige Tumoren in Nase oder Nasennebenhöhle
Maßnahme:
- In den nächsten Tagen zum Haus- oder HNO-Arzt, wenn die Störung neu auftritt
Plötzliche, bleibende Verschlechterung des Riechvermögens; bei Vergiftung meist weitere Beschwerden wie Übelkeit, Schwindel, Speichelfluss, Sehstörungen
Ursachen:
- Virusinfektionen, v. a. Grippe
- Schädel-Hirn-Verletzung mit Verletzung des Riechnervs
- Vergiftung, z. B. mit Insektiziden, Pflanzengiften
Maßnahme:
- Sofort Notarzt rufen oder in die nächste Klinik bei Kopfverletzungen oder möglicher Vergiftung
Allmähliche (evtl. auch schubweise) Verschlechterung des Riechvermögens
Ursachen:
- Normale Alterserscheinung
- Internistische Erkrankungen wie Diabetes, Schilddrüsenunterfunktion
- Neurologische Erkrankungen wie Parkinson-Krankheit, Multiple Sklerose
- Demenz
- Gehirntumor
- Seltene Nebenwirkung von Medikamenten, z. B. manchen Antibiotika (Aminoglykoside)
Maßnahme:
- In den nächsten Tagen zum Haus- oder HNO-Arzt, wenn die Störung neu auftritt
Ungewöhnliche Geruchswahrnehmungen
Ursache:
Geruchshalluzination bei
- Schizophrenie
- Depression (hier ist Fäulnisgeruch typisch)
- Gehirntumor
- Akuten organischen Psychosen, z. B. im Alkoholentzug
- Drogenabhängigkeit
- Epilepsie mit Aura oder einfach-fokalen Anfällen
Maßnahme:
- Sofort zum Hausarzt, Neurologen oder Psychiater, außer bei bereits gestellter Diagnose, z. B. bekannter Epilepsie oder bekanntem Drogenmissbrauch
Ihre Apotheke empfiehlt
Da als Ursache auch ernste Erkrankungen in Betracht kommen, sollten Riechstörungen grundsätzlich ärztlich abgeklärt werden.